Die AWS stellt Garantien zur Verfügung für:
- Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensanteilen
- Errichtung einer Tochtergesellschaft oder eines Joint-Ventures,
- Erweiterung einer bestehenden Beteiligung
Die dabei berücksichtigbaren Kosten sind:
- Übernahme von Unternehmen/Unternehmensteilen (share deal und asset deal) und damit in engem Zusammenhang stehende sonstige nicht aktivierungsfähige Aufwendungen und Betriebsmittel
- Erstinvestitionen (Neuanschaffungen) im Rahmen der Errichtung oder Erweiterung einer Beteiligung im Ausland sowie
- damit in engem Zusammenhang stehende sonstige nicht aktivierungsfähige Aufwendungen und Betriebsmittel.