Die Forschungszulage ist eine seit 2020 verfügbare steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung, offen für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform oder Branche.
Förderfähig sind insbesondere Personalausgaben für F&E, Auftragsforschung sowie Abschreibungen auf Anschaffungs- und Herstellungskosten abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
Die geförderten Vorhaben müssen mindestens einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden: Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.
Seit 2024 sind bis zu 3,5 Mio. € Forschungszulage pro Jahr möglich und für die Jahre 2020 bis 2023 zusätzlich bis zu 4 Mio. € rückwirkend.
Sobald ein Unternehmen im Bereich der Forschung und Entwicklung (F&E) tätig ist, kann die Forschungszulage in Betracht gezogen werden, denn sie ist sowohl themen- als auch branchenoffen.
Die Forschungszulage kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden – ein klarer Vorteil gegenüber prospektiven Förderungen, die nur vor Beginn eines Projekts beantragt werden können.
Neuartigkeit, Risiko/Unwägbarkeit und Planmäßigkeiten. Mindestens einer der folgenden Kategorien muss zuordenbar sein: Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.
Ja, unbedingt. Auch laufende, abgeschlossene oder gar gescheiterte FuE-Projekte können gefördert werden – sofern sie nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben.
Ja, eine Kombination ist grundsätzlich möglich – jedoch unter einer wichtigen Voraussetzung: Es dürfen nicht dieselben förderfähigen Aufwendungen doppelt gefördert werden.
Der Antragsprozess erfolgt in zwei Stufen:
Zunächst wird der Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eingereicht. Dort wird der FuE-Charakter des Vorhabens geprüft und bescheinigt. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien Neuartigkeit, technisches oder wissenschaftliches Risiko sowie planmäßiges Vorgehen. Nach Erhalt eines positiven BSFZ-Bescheids kann der Finanzantrag (FA-Antrag) beim zuständigen Finanzamt gestellt werden, auch rückwirkend für bereits abgeschlossene Wirtschaftsjahre.“
In einem rund 1,5-stündigen Kick-off-Meeting identifizieren wir gemeinsam mit unseren Kunden die förderfähigen Vorhaben. Auf Basis der bereitgestellten Unterlagen erarbeiten wir die Antragsinhalte und legen dabei besonderen Wert darauf, den Aufwand auf Kundenseite so gering wie möglich zu halten. In einem strukturierten, iterativen Abstimmungsprozess optimieren wir die Unterlagen, bis ein Ergebnis vorliegt, das beide Seiten überzeugt. Dank langjähriger Erfahrung und fachlicher Expertise ist unser Team in der Lage, sich schnell und gezielt in unterschiedliche Themenfelder einzuarbeiten und die jeweiligen Anforderungen erfolgreich umzusetzen.
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