Gefördert werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, deren Inhalte maßgeblich zur nachhaltigen und/oder digitalen Transformation der Wirtschaft beitragen. Die Förderung ist branchen- und technologieunabhängig. Voraussetzung ist, dass die Schulungen einen klaren inhaltlichen Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit und/oder Digitalisierung legen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Niederlassung in Österreich. Es ist dabei der Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung sowie die darin angeführten Ausnahmen zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie, dass Unternehmen in der Gründungsphase nicht förderfähig sind.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Rechnungsbetrag gewährt. Pro Mitarbeiter:in bzw. pro Skills Scheck können maximal EUR 5.000 gefördert werden. Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der förderfähigen externen Weiterbildungskosten.
Beispiele zur Förderberechnung:
Weiterbildungskosten von EUR 5.000 → Förderung: EUR 2.500 (50 %)
Weiterbildungskosten von EUR 10.000 → Förderung: EUR 5.000 (50 %)
Weiterbildungskosten von EUR 12.000 → Förderung: EUR 5.000 (Deckelung)
Rahmenbedingungen:
Maximal 5 Personen pro Unternehmen können gefördert werden.
Pro Person kann nur ein Scheck je Ausschreibung in Anspruch genommen werden.
Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird ausschließlich der Nettobetrag als förderfähige Kostenbasis herangezogen.