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Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU erheblich ausgeweitet. Wir sind Ihr idealer Partner!
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Dank Inspiralia wurde constellr für ihre innovative Forschung und Entwicklung mit dem BSFZ-Siegel ausgezeichnet. Wir sind stolz auf die erfolgreiche Zusammenarbeit.
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Oesterreich / Förderung Förderung

SFG Wachstums!Schritt

Beitrag vom 3. Juli 2025


SFG Wachstums!Schritt unterstützt innovative Investitionsvorhaben, die ein ressourcenschonendes Wachstum des produzierenden Sektors ermöglichen mit bis zu 30% Förderung.

SFG Wachstums!Schritt

Grafik von blauem Kompass

Unterstützung von innovativen Investitionsvorhaben, für ressourcenschonenden Wachstum des
produzierenden Sektors

Förderberatung

Förderung von bis zu 30 % der förderbaren Kosten

Grafik von Einstellungen

Jetzt informieren und Förderung sichern!

Teresa Heritschgo-Marczik

Team Lead
Teresa Heritschgo-Marczik ist Teamleiterin von unserem Team Invest, Finanzierung & Sustainability und zertifizierte Corporate Sustainability & ESG Managerin.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    Unternehmen, die die Kriterien der EU-Definition für KMU erfüllen. zur Definition

  • Produktionsbetriebe
    Betriebe, die direkt im produzierenden Gewerbe tätig sind.

  • Dienstleistungsbetriebe mit Produktionsbezug
    Unternehmen, deren Dienstleistungen unmittelbar auf Produktionsprozesse ausgerichtet sind und so zur Stärkung des produzierenden Sektors beitragen.


Wie und wie viel wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und wird in der Regel nach Abschluss des Projekts und Vorlage eines Verwendungsnachweises sowie Erfüllung aller Fördervorgaben einmalig ausbezahlt.

Förderhöhe:

  • Kleinste und kleine Unternehmen (bis 49 Mitarbeiter:innen):
    bis zu 30 % der anrechenbaren Kosten

  • Mittlere Unternehmen (50–249 Mitarbeiter:innen):
    bis zu 25 % der anrechenbaren Kosten

Mindestprojektvolumen: € 300.000,–

Förderstruktur:

  • Basisförderung:

    • Kleinste und kleine Unternehmen: 15 % der förderbaren Projektkosten

    • Mittlere Unternehmen: 10 % der förderbaren Projektkosten

  • Bonusförderungen:
    • Regionalbonus
      Für Projekte innerhalb der Regionalfördergebiete wird ein Bonus von +5 % gewährt.

    • Projektbonus
      Für neue Betriebsansiedlungen in der Steiermark (mit potenziell hohem Beschäftigungseffekt), Neuinvestitionen im Rahmen von Brownfield-Projekten (mit hoher Ressourceneffizienz) oder generell besonders anspruchsvolle Projekte (mindestens 75 Punkte im Bewertungsschema) wird ein Bonus von +5 % vergeben. Der Projektbonus kann pro Projekt nur einmal vergeben werden.

    • Wettbewerbsstärkungsbonus
      Zur gezielten Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit steirischer Unternehmen wird ein zeitlich befristeter Bonus von +5 % vergeben. Dieser gilt für Förderanträge, die bis zum 30.06.2026 eingereicht werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden produktive Investitionen, die zur Stärkung der Innovationsfähigkeit eines Unternehmens beitragen. Im Fokus stehen insbesondere Vorhaben in den Bereichen Ökoinnovationen, Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft sowie betrieblicher Wachstum.

Mögliche Projektinhalte:

Die Investitionsvorhaben müssen mindestens einem der folgenden Schwerpunkte zuordenbar sein:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte

  • Diversifizierung der Produktion durch neue Produkte

  • Grundlegende Änderung von Produktionsprozessen

  • Erweiterung oder Ausbau bestehender Betriebsstätten

  • Ausbau der Produktionskapazitäten

Förderungsschwerpunkte:

  • Innovationsgehalt (z. B. Produkt-, Prozess- oder Design-Innovationen)

  • Digitalisierung (z. B. digitale Geschäftsmodelle, smarte Produkte, automatisierte Prozesse)

  • Kreislaufwirtschaft (z. B. ressourcenschonende Produktionsweisen, Substitution fossiler Rohstoffe)

  • Wachstum (z. B. Beschäftigungseffekte, Investitionsvolumen)

  • Regionale Relevanz (Förderung von Projekten außerhalb zentraler Ballungsräume)

Förderfähige Kosten:

  • Baukosten

  • Maschinen und maschinelle Anlagen

  • Betriebs- und Geschäftsausstattung

  • Immaterielle Investitionen (z. B. Software)

  • Nebenkosten (z. B. Transport, Schulungen, Fundamente)

  • Planungskosten (ausgenommen Bauplanung)

Nicht förderfähige Kosten (Auszug):

  • Ersatzinvestitionen

  • Förderbare Maßnahmen durch Umweltförderprogramme (z. B. PV-Anlagen, thermische Sanierung)

  • Bauplanungsleistungen (z. B. Architekten, Statiker)

  • Grundstückskäufe

  • Betriebsmittel, GWGs, gebrauchte Wirtschaftsgüter

  • Fahrzeuge (PKW/LKW)

  • Eigenleistungen des Unternehmens (z. B. interne Personalkosten)

  • Außenanlagen (z. B. Parkplätze, Zufahrten, Begrünung)

Abrechnung:
Die Projektkosten müssen durch Rechnungen und Zahlungsbelege (inkl. Valutadatum) nachgewiesen werden. Die Auszahlung erfolgt nur bei klarer Zuordenbarkeit der Kosten zur Projektkostenaufstellung.

Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

HIER Ihr kostenloses Erstgespräch anfragen.

SFG Förderung
Förderung

Mehr über die SFG

Die SFG (Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft) ist die zentrale Anlaufstelle für Wirtschaftsförderung in der Steiermark und unterstützt Unternehmen bei Innovation, Wachstum und Standortentwicklung. Mit zahlreichen Programmen fördert sie gezielt Digitalisierung, Forschung, Investitionen und Qualifizierung.

Teresa Heritschgo-Marczik

Team Lead
Teresa Heritschgo-Marczik ist Teamleiterin von unserem Team Invest, Finanzierung & Sustainability und zertifizierte Corporate Sustainability & ESG Managerin.

Fabio Schattauer

Consultant
Fabio Schattauer ist als Umweltsystemwissenschafter und Betriebswirt Teil der Teams Invest, Finanzierung & Sustainability.

Alexander Binder

Consultant
Alexander Binder verstärkt unser Team am Standort Graz und arbeitet in den Bereichen Forschungsprämie und Investitionen.

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