Gefördert werden:
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Unternehmen, die die Kriterien der EU-Definition für KMU erfüllen. zur Definition
Produktionsbetriebe
Betriebe, die direkt im produzierenden Gewerbe tätig sind.
Dienstleistungsbetriebe mit Produktionsbezug
Unternehmen, deren Dienstleistungen unmittelbar auf Produktionsprozesse ausgerichtet sind und so zur Stärkung des produzierenden Sektors beitragen.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und wird in der Regel nach Abschluss des Projekts und Vorlage eines Verwendungsnachweises sowie Erfüllung aller Fördervorgaben einmalig ausbezahlt.
Förderhöhe:
Kleinste und kleine Unternehmen (bis 49 Mitarbeiter:innen):
bis zu 30 % der anrechenbaren Kosten
Mittlere Unternehmen (50–249 Mitarbeiter:innen):
bis zu 25 % der anrechenbaren Kosten
Mindestprojektvolumen: € 300.000,–
Förderstruktur:
Basisförderung:
Kleinste und kleine Unternehmen: 15 % der förderbaren Projektkosten
Mittlere Unternehmen: 10 % der förderbaren Projektkosten
Regionalbonus
Für Projekte innerhalb der Regionalfördergebiete wird ein Bonus von +5 % gewährt.
Projektbonus
Für neue Betriebsansiedlungen in der Steiermark (mit potenziell hohem Beschäftigungseffekt), Neuinvestitionen im Rahmen von Brownfield-Projekten (mit hoher Ressourceneffizienz) oder generell besonders anspruchsvolle Projekte (mindestens 75 Punkte im Bewertungsschema) wird ein Bonus von +5 % vergeben. Der Projektbonus kann pro Projekt nur einmal vergeben werden.
Wettbewerbsstärkungsbonus
Zur gezielten Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit steirischer Unternehmen wird ein zeitlich befristeter Bonus von +5 % vergeben. Dieser gilt für Förderanträge, die bis zum 30.06.2026 eingereicht werden.
Gefördert werden produktive Investitionen, die zur Stärkung der Innovationsfähigkeit eines Unternehmens beitragen. Im Fokus stehen insbesondere Vorhaben in den Bereichen Ökoinnovationen, Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft sowie betrieblicher Wachstum.
Mögliche Projektinhalte:
Die Investitionsvorhaben müssen mindestens einem der folgenden Schwerpunkte zuordenbar sein:
Errichtung einer neuen Betriebsstätte
Diversifizierung der Produktion durch neue Produkte
Grundlegende Änderung von Produktionsprozessen
Erweiterung oder Ausbau bestehender Betriebsstätten
Ausbau der Produktionskapazitäten
Förderungsschwerpunkte:
Innovationsgehalt (z. B. Produkt-, Prozess- oder Design-Innovationen)
Digitalisierung (z. B. digitale Geschäftsmodelle, smarte Produkte, automatisierte Prozesse)
Kreislaufwirtschaft (z. B. ressourcenschonende Produktionsweisen, Substitution fossiler Rohstoffe)
Wachstum (z. B. Beschäftigungseffekte, Investitionsvolumen)
Regionale Relevanz (Förderung von Projekten außerhalb zentraler Ballungsräume)
Förderfähige Kosten:
Baukosten
Maschinen und maschinelle Anlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Immaterielle Investitionen (z. B. Software)
Nebenkosten (z. B. Transport, Schulungen, Fundamente)
Planungskosten (ausgenommen Bauplanung)
Nicht förderfähige Kosten (Auszug):
Ersatzinvestitionen
Förderbare Maßnahmen durch Umweltförderprogramme (z. B. PV-Anlagen, thermische Sanierung)
Bauplanungsleistungen (z. B. Architekten, Statiker)
Grundstückskäufe
Betriebsmittel, GWGs, gebrauchte Wirtschaftsgüter
Fahrzeuge (PKW/LKW)
Eigenleistungen des Unternehmens (z. B. interne Personalkosten)
Außenanlagen (z. B. Parkplätze, Zufahrten, Begrünung)
Abrechnung:
Die Projektkosten müssen durch Rechnungen und Zahlungsbelege (inkl. Valutadatum) nachgewiesen werden. Die Auszahlung erfolgt nur bei klarer Zuordenbarkeit der Kosten zur Projektkostenaufstellung.
Die SFG (Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft) ist die zentrale Anlaufstelle für Wirtschaftsförderung in der Steiermark und unterstützt Unternehmen bei Innovation, Wachstum und Standortentwicklung. Mit zahlreichen Programmen fördert sie gezielt Digitalisierung, Forschung, Investitionen und Qualifizierung.
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