mit ihrem Sitz/ Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg
zuwendungsfähige Ausgaben:
zuwendungsfähige Ausgaben:
zuwendungsfähige Ausgaben:
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Höchstfördersätze bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Innovationsphasen:
Förderung mit Zuschüssen: bis zu 3Mio Euro je Projekt
Förderung mit Darlehen: bis zu 3Mio Euro je Antrag
*+20% für kleine Unternehmen (gemäß KMU-Definition)
+10 % für mittlere Unternehmen (gemäß KMU-Definition)
+15% für a) Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, davon mindestens ein KMU, in mind. zwei EU-/EWR-Staaten (kein Unternehmen trägt mehr als 70% der Kosten) und b) Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen, wobei die Forschungseinrichtung mindestens 10% der Kosten übernimmt und das Recht zur Veröffentlichung ihrer Forschungsergebnisse hat.
-Die ILB (Bewilligungsbehörde) entscheidet auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der fachlichen Stellungnahme der WFBB über die Zuwendungen.
-Das Programm tritt am 30.06.2027 außer Kraft.
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