Beide Förderprogramme sind Zuschussmodelle, die nicht zurückgezahlt werden müssen und im Rahmen eines Investitionsprojektes beantragt werden können. Sie unterscheiden sich jedoch in ihrer Zielgruppe, den förderbaren Kosten und der Höhe der Zuschüsse.
Zielgruppe
Projektvolumen
Förderhöhe
Maximaler Zuschuss
Kombination
Schwerpunkte
Besonderheiten
Zielgruppe
Projektvolumen
Förderhöhe
Maximaler Zuschuss
Kombination
Schwerpunkte
Besonderheiten
Zielgruppe:
Gründerinnen und Gründer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Unternehmen, die nicht älter als 3 Jahre sind oder sich in Gründung befinden
Mitgliedschaft in der WKO (Bundessparte Tourismus & Freizeitwirtschaft) erforderlich
Förderbare Projekte:
Investitionen in aktivierungspflichtige immaterielle und materielle Güter
Umbau, Einrichtung und Ausstattung
Ablösezahlungen bei Betriebsübernahmen
Lizenzen
Förderhöhe:
Einmalzuschuss bis zu 7,5 % der förderbaren Projektkosten
für mittlere Unternehmen: max. 5 %
Projektvolumen: EUR 50.000 – EUR 500.000
Voraussetzung: Bundesland muss Zuschuss in gleicher Höhe wie der Bund gewähren
Besonderheiten:
Kombination mit ÖHT-Finanzierungsprodukten möglich:
erp-Tourismuskredit
ÖHT-Investitionskredit
ÖHT-Haftung
Eigenmittelanteil: mind. 25 %
Keine Förderung in Wien möglich
Strenge Voraussetzungen für Franchise-Konzepte und Qualitätsstandards
Zielgruppe:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Mitgliedschaft in der WKO (Bundessparte Tourismus & Freizeitwirtschaft) erforderlich
Förderbare Projekte:
Investitionen in den Bereichen:
Ökologie (z. B. thermische Sanierung, erneuerbare Energien, Ressourceneffizienz, CO₂-Reduktion)
Mitarbeiter & Regionen (Mitarbeiterunterkünfte, Kinderbetreuung, Reaktivierung von Leerstand)
Digitalisierung & Wirtschaft (Betriebsübernahmen, Digitalisierung von Prozessen und Geschäftsmodellen)
Förderhöhe:
Einmalzuschuss von max. 3,5 % der förderbaren Kosten
Maximal EUR 175.000 pro Fall
Nur in Kombination mit einem ÖHT-Investitionskredit möglich
Förderrelevanter Teilbereich muss mind. 20 % der Gesamtinvestition ausmachen
Besonderheiten:
Ab 1. Juli 2025 wird die Zuschusshöhe von ursprünglich 7 % auf 3,5 % reduziert
Detaillierte Nachweispflichten, z. B. Energieausweis vor und nach Investition
Projekte müssen klare Nachhaltigkeitseffekte erzielen (z. B. Effizienzsteigerung, CO₂-Reduktion, Mehrwert für Region und Mitarbeiter)
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