Gefördert werden Beherbergungsbetriebe (KMU) mit Standort in Kärnten, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Gefördert werden Investitionen zur direkten Verbesserung des Gästeerlebnisses, insbesondere:
Die Maßnahmen müssen folgende Kriterien erfüllen:
Förderfähige Kosten:
Nicht förderfähig sind u. a.:
Weitere Rahmenbedingungen:
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