Einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie kooperierenden Forschungseinrichtungen und Innovationsnetzwerken bei marktorientierten Technologieentwicklungen in allen Branchen.
Forschungs- und Entwicklungsprojekte können gefördert werden, wenn sie auf anspruchsvollem Innovationsniveau nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen und damit neue Marktchancen eröffnen und Arbeitsplätze schaffen oder erhalten, sowie auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die die bisherigen Erzeugnisse des Unternehmens deutlich übertreffen und sich am internationalen Stand der Technik orientieren.
Das seit langem beliebte Programm fördert unabhängig von Thema und Branche anspruchsvolle Innovationsvorhaben von kleinen und mittelständischen Unternehmen mit höchstens 500 Mitarbeitern. Mit Förderquoten bis zu 45% beträgt die maximal mögliche Zuschusshöhe € 247.500. Einzelprojekte und Kooperationsvorhaben sind ebenso möglich wie eine anschließende Förderung von Maßnahmen zur Markteinführung.
Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) beschlossen – mit spürbaren Neuerungen für die steuerliche Forschungszulage. Die wichtigste Änderung: Die maximale Fördersumme pro Unternehmen und FuE-Vorhaben steigt von bisher 15 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro, rückwirkend bereits für alle seit dem 1. Januar 2026 entstandenen Ansprüche.
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