Distr@l verfolgt sechs Förderlinien, die jeweils einen Schwerpunkt im Rahmen des Digitalisierungsziel verfolgen. Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Verbundsvorhaben.
Einreichungsfristen für Distr@l:
Förderlinie 1-3: 5. Oktober & 17. Dezember 2025
Förderlinie 4: 14. September & 02. Dezember 2025
Distr@l setzt jährlich zwei Einreichungstermine für Projektskizzen je Förderlinie an. Diese können jederzeit eingereicht werden; verspätet eingegangene Skizzen werden nach erfolgreicher Prüfung in der nächsten Sitzung behandelt.
Ein Vorhaben darf vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Mit Ausnahme der Förderlinie 1 „Machbarkeitsstudien“ erfolgt der Antragsprozess in der Regel zweistufig.
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