Gefördert werden Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Endenergieeffizienz bei bestehenden gewerblichen und industriellen Anlagen und Prozessen mit überwiegend betrieblicher Nutzung. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen freiwillig umgesetzt werden, in Österreich stattfinden und einen messbaren Umwelteffekt in Form einer Endenergieeinsparung gegenüber dem Ausgangszustand der bestehenden Anlage erzielen.
Mindestkriterien für eine Förderung:
Antragsberechtigt sind:
Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die geplante Investitionsmaßnahme die Kriterien der Ausschreibung erfüllt.
Die Höhe der Förderung entspricht grundsätzlich dem im Förderungsgebot ermittelten Bedarf, ist jedoch durch folgende Obergrenzen begrenzt:
Die konkrete Höhe des Investitionszuschusses wird von der Abwicklungsstelle KPC festgelegt. Die Auszahlung erfolgt erst nach Umsetzung der Maßnahme und Nachweis der tatsächlich erzielten Endenergieeinsparung.
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