Im Rahmen des neu geplanten Förderprogramms „Energiesparen in Betrieben – Ausschreibung“ sollen Energiespar- bzw. Effizienzmaßnahmen gefördert werden, welche zu einer Einsparung von mindestens 1,5 GWh Endenergie pro Jahr führen. Dazu zählen alle Maßnahmen, welche bereits im bekannten Umweltförderprogramm „Energiesparen in Betrieben“ gefördert werden.
Mindestkriterien:
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Bitte beachten Sie, dass der Zeitpunkt der Antragstellung bei Wärmerückgewinnungen von deren Art und Leistung abhängt.
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen nicht rückzahlbaren Investitionszuschusses. Die Förderhöhe beträgt dabei bis zu 50% der umweltrelevanten Kosten. Da es sich um ein wettbewerbliches Verfahren handelt werden die Förderprojekte nach folgenden Kriterien gereiht:
Sobald die Richtlinien vom zuständigen Bundesministerium final ausgearbeitet und veröffentlicht wurden wird diesen Informationsbeitrag entsprechend aktualisiert.
Für das Jahr 2026 sind zwei Calls zu erwarten:
Ein Call wird im ersten Quartal für rund vier Monate geöffnet sein, der zweite im dritten Quartal ebenfalls für vier Monate.
Es werden schnell umsetzbare Projekte bevorzugt. Rüsten Sie sich daher bereits jetzt für die kommende Fördermöglichkeit!
Gerne evaluieren wir Ihr Projekt und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
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